Bestattung mit Hilfe vom Sozialamt
In der heutigen Zeit ist es für viele Menschen manchmal nicht einfach, anstehende Kosten einer Beerdigung finanziell zu bestreiten.
Sozialbestattung
Wie wir wissen, hat sich die Einkommenssituation für viele innerhalb der letzten Jahre drastisch verschlechtert (ALG-II, usw.).
Aus diesem Grunde steht ihnen unser Bestattungshaus jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind angetreten, komplette Bestattungen inkl. Beisetzungen zum "kleinen Preis" anzubieten und in aller Würde und mit Stil unser Handwerk auszuüben.
Sicherlich ist vielen Menschen mit geringem Einkommen nicht bekannt, beim zuständigen Sozialamt, die Übernahme der Bestattungskosten beantragen zu können. Gemäß §74 Sozialgesetzbuch XII ist es möglich (leider aber nicht sicherzustellen), dass das Sozialamt die gesamten Kosten einer Beerdigung im bescheidenen Rahmen nach eingehender Prüfung ggf. übernimmt.
Da die privaten Beziehungen der bestattungspflichtigen Personen untereinander eine zügige Bearbeitung der Anträge durch das Sozialamt oftmals erschweren, zum Teil auch unmöglich machen können, sehen wir uns veranlasst, eine Vorauszahlung in Höhe der notwendigen Basisleistungen, z.B. die Kosten der Feuer- oder Erdbestattung mit oder ohne Trauerfeier, erwarten zu dürfen. Weitere Auslagen, z.B. Friedhofskosten und Extras wie Blumenschmuck, Trauerredner, Traueranzeigen, etc., werden durch uns im Zusammenhang einer Sozialbestattung nicht verauslagt und müssen von den Angehörigen selbst getragen werden.
In diesem Zusammenhang wünschen wir uns auch ein Stück weit Verständnis hinsichtlich der notwendigen Vorauszahlung, denn es kann durchaus sein, dass der Sozialträger nach Prüfung die Kostenübernahme vollständig ablehnt und danach oftmals auch keine weitere Zahlung von den Angehörigen zu erwarten oder möglich sein könnte.
Aus diesem Grunde steht ihnen unser Bestattungshaus jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind angetreten, komplette Bestattungen inkl. Beisetzungen zum "kleinen Preis" anzubieten und in aller Würde und mit Stil unser Handwerk auszuüben.
Sicherlich ist vielen Menschen mit geringem Einkommen nicht bekannt, beim zuständigen Sozialamt, die Übernahme der Bestattungskosten beantragen zu können. Gemäß §74 Sozialgesetzbuch XII ist es möglich (leider aber nicht sicherzustellen), dass das Sozialamt die gesamten Kosten einer Beerdigung im bescheidenen Rahmen nach eingehender Prüfung ggf. übernimmt.
Da die privaten Beziehungen der bestattungspflichtigen Personen untereinander eine zügige Bearbeitung der Anträge durch das Sozialamt oftmals erschweren, zum Teil auch unmöglich machen können, sehen wir uns veranlasst, eine Vorauszahlung in Höhe der notwendigen Basisleistungen, z.B. die Kosten der Feuer- oder Erdbestattung mit oder ohne Trauerfeier, erwarten zu dürfen. Weitere Auslagen, z.B. Friedhofskosten und Extras wie Blumenschmuck, Trauerredner, Traueranzeigen, etc., werden durch uns im Zusammenhang einer Sozialbestattung nicht verauslagt und müssen von den Angehörigen selbst getragen werden.
In diesem Zusammenhang wünschen wir uns auch ein Stück weit Verständnis hinsichtlich der notwendigen Vorauszahlung, denn es kann durchaus sein, dass der Sozialträger nach Prüfung die Kostenübernahme vollständig ablehnt und danach oftmals auch keine weitere Zahlung von den Angehörigen zu erwarten oder möglich sein könnte.
Wie bereits erwähnt - bitte sprechen Sie uns an. Unsere Tür steht Ihnen offen und gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung. Sollte das Sozialamt nach Prüfung des Antrags eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung ablehnen oder nur teilweise zusagen, können Sie sicher sein, durch die Auftragserteilung an uns, nur den Niedrigstpreis auf Grundlage der jeweils gültigen Sozialbestattungssätze bezahlen zu müssen.
Wünschen Sie eine Preisinformation oder andere Art der Bestattung, dann klicken Sie bitte auf den hier folgenden Link. Vielen Dank.
Wenn durch einen Menschen ein wenig mehr Liebe und Güte, ein wenig mehr Licht und Wahrheit in der Welt war, dann hat sein Leben einen Sinn gehabt. (Alfred Delp)