Bestattung planen
Wir sind für Sie da
Rufen Sie uns an — wir kümmern uns um alles, Schritt für Schritt, gemeinsam mit Ihnen.
Wenn Sie gerade einen Verlust erlitten haben oder ein Todesfall bevorsteht, stehen Sie vor zahlreichen Entscheidungen. Hinzu kommen oft Zeitdruck und emotionale Belastung. Aabacus Bestattungen unterstützt Sie dabei strukturiert, transparent und zuverlässig. Sie behalten jederzeit die Kontrolle, während wir uns um die professionelle Umsetzung kümmern.
Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder zu welcher Zeit Sie Unterstützung benötigen: Sie können mit Aabacus Bestattungen von jedem Ort der Welt und zu jeder Zeit eine Bestattung an nahezu jedem gewünschten Ort organisieren lassen. Ob Sie im Ausland leben, beruflich unterwegs sind oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind: wir koordinieren alle Abläufe für Sie zentral und effizient.
Durch unsere digitalen Prozesse und flexible Kommunikation sind Planung, Abstimmung und Organisation nicht an feste Öffnungszeiten oder einen bestimmten Standort gebunden.
Sie können Entscheidungen treffen, Informationen austauschen und Leistungen beauftragen, wann immer es für Sie möglich ist.
Rufen Sie uns an — wir kümmern uns um alles, Schritt für Schritt, gemeinsam mit Ihnen.
Was im Todesfall zu tun ist
Schritt für Schritt erklärt
Arzt benachrichtigen
Lassen Sie einen Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen.
Uns anrufen
Rufen Sie uns sofort an — +49 511 45000161 — auch nachts und am Wochenende.
Überführung
Wir übernehmen die würdevolle Überführung des Verstorbenen und alle Formalitäten.
Gemeinsam planen
In Ruhe besprechen wir Art, Ort, Ablauf, Musik, Rede, Blumen — alles nach Ihren Wünschen.
Wir kümmern uns um alles
Standesamt, Krematorium, Friedhofsverwaltung. Abschiednahme, Trauerfeier, Beisetzung — wir koordinieren und begleiten jeden Schritt.
Was bei einem bevorstehenden Todesfall zu tun ist
Schritt für Schritt erklärt
Termin vereinbaren - gemeinsam planen
In Ruhe und ohne zeitlichen Druck besprechen wir Art, Ort, Ablauf, Musik, Rede, Blumen — alles nach Ihren Wünschen.
Arzt benachrichtigen
Ist der Tod eingetreten? Lassen Sie einen Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen.
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Rufen Sie uns sofort an — +49 511 45000161 — auch nachts und am Wochenende.
Überführung
Wir übernehmen die würdevolle Überführung des Verstorbenen und alle Formalitäten.
Wir kümmern uns um alles
Standesamt, Krematorium, Friedhofsverwaltung. Abschiednahme, Trauerfeier, Beisetzung — wir koordinieren und begleiten jeden Schritt.
Was Sie bereithalten sollten
Wir erklären Ihnen gerne, was davon wirklich benötigt wird
Zur Anmeldung beim Standesamt
Keine Sorge, wenn Sie nicht alles auf Anhieb finden. Wir helfen Ihnen.
Für die Benachrichtigung
Wir unterstützen Sie bei der Benachrichtigung aller relevanten Stellen.
Das sagen unsere Familien
“Ich habe mich vom ersten Anruf, dass mein Ehemann verstorben ist und von zu Hause abgeholt werden kann bis zuletzt gut aufgehoben gefühlt. Ich bedanke mich bei Frau Wienand und Frau Globisch für ihre empathische, kompetente Begleitung. Die Trauerfeier in der Kapelle war sehr liebevoll vorbereitet und die Trauerrede war gut gesprochen und fand allgemeinen Zuspruch. Meine Wünsche wurden berücksichtigt, selbst bei Änderungen im letzten Moment. Danke.”
Ursula Tapper-Ohrt · 7. Juni 2026 - auf google
“Sehr freundliche, einfühlsame und hervorragende Beratung. Auch wenn jeder Abschied von tiefem Schmerz begleitet wird, war die gesamte Gestaltung wunderschön und absolut würdevoll. Das Team hat uns in dieser schweren Zeit unglaublich gut unterstützt. Herzlichen Dank für alles!”
T. Marek · 4. August 2026 - auf website
“Es war alles sehr gut organisiert! Wir sind sehr zufrieden mit Leistungen! Sehr kompetente fachliche Beratung und geleistete Arbeit! Vielen herzlichen Dank!”
M. Kunze · 29. Juli 2026 - auf website
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Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir antworten so schnell wie möglich
24 Stunden erreichbar
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um einen akuten Sterbefall
Bei einem Todesfall zu Hause kontaktieren Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst über die 116117. Im Krankenhaus oder Pflegeheim organisiert die Einrichtung die Leichenschau selbst, bei Unfall oder unklarer Todesursache übernimmt die Polizei die weiteren Schritte. Anschließend informieren Sie uns und wir übernehmen die Abholung der verstorbenen Person, kümmern uns um alle Formalitäten und stehen Ihnen für jede weitere Entscheidung persönlich zur Seite – Sie müssen nichts allein regeln.
Die Abholung darf grundsätzlich nur durch ein Bestattungsunternehmen und mit einem dafür zugelassenen Leichenfahrzeug erfolgen – ein privates Auto ist rechtlich nicht zulässig. Wir übernehmen die Abholung für Sie, sobald die ärztliche Leichenschau erfolgt und die Todesbescheinigung ausgestellt ist.
Vor der Abholung muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Bei unklarer oder nicht natürlicher Todesursache ist zusätzlich die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft erforderlich. Erst danach dürfen wir die Überführung in einem zugelassenen Leichenfahrzeug durchführen.
Ein Artzt hat die verstorbene Person zu untersuchen und den Tod festzustellen. Die Umstände des Todes werden in einer Todesbescheinigung (Totenschein, Leichenschauschein) dokumentiert. Bei einem Todesfall zu Hause kontaktieren Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst über die 116117. Im Krankenhaus oder Pflegeheim organisiert die Einrichtung die Leichenschau selbst, bei Unfall oder unklarer Todesursache übernimmt die Polizei die weiteren Schritte. Wir benötigen die Todesbescheinigung zwingend, um die Bestattung durchführen zu können.
Die Sterbefallanzeige ist die offizielle Meldung eines Todesfalls beim zuständigen Standesamt und Voraussetzung für die Ausstellung der Sterbeurkunde. Sie ist von der bestattungspflichtigen Person oder einem Bevollmächtigten zu stellen – wir übernehmen diesen Schritt für Sie im Rahmen unserer Basisleistungen.
Wir stellen für Sie die Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt und beantragen damit die Sterbeurkunden. Die Ausstellung kann je nach Standesamt wenige Tage bis mehrere Wochen, in Einzelfällen auch Monate dauern. Sobald uns die Urkunden vorliegen, informieren wir Sie umgehend.
Wir empfehlen in der Regel zwei bis drei gebührenpflichtige Sterbeurkunden: eine für Versicherungen, eine für Behörden und eine für das Nachlassgericht. Gebührenfreie Sterbeurkunden sind für die Bestattung, die Krankenkasse und die Rentenversicherung vorgesehen. Zusätzliche Urkunden können Sie später jederzeit über das zuständige Standesamt nachfordern.
Der Sterbefall muss in der Regel innerhalb von drei Tagen beim Standesamt gemeldet werden. Lebens- und Sterbegeldversicherungen sollten wir innerhalb von 24 bis 72 Stunden informieren, Unfallversicherungen innerhalb von 48 Stunden. Eine Erbschaft muss innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden, sofern das gewünscht ist. Auch muss die Bestattung bzw. Einäscherung in ca. 7 - 10 Tagen (abhänig vom Bundesland des Sterbeorts) erfolgen (die Beisetzung der Asche hat oft innerhalb von ca. 30 Tagen nach Einäscherung zu erfolgen). Wir behalten für Sie alle relevanten Fristen im Blick.
Über die von uns gestellte Sterbefallanzeige wird die verstorbene Person automatisch bei Einwohnermeldeamt und Finanzamt abgemeldet. Auch erfolgt an Meldung an alle mit der verstorbenen Person verbundenen Standesämter, an das Gesundheitsamt und auch an das Nachlassgericht. Bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie beim Versorgungsamt übernehmen wir die notwendigen Abmeldungen für Sie.
Erben treten automatisch in nahezu alle Verträge des Verstorbenen ein – auch in Versicherungen, Energieverträge oder Abonnements. Nur wenige Verträge wie die private Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Arbeitsvertrag enden automatisch mit dem Tod. Alle anderen Verträge müssen aktiv gekündigt oder angepasst werden.
Lebens- und Sterbegeldversicherungen sollten innerhalb von 24 bis 72 Stunden informiert werden, Unfallversicherungen innerhalb von 48 Stunden, da sonst die Auszahlung der Todesfallsumme gefährdet sein kann. In der Regel benötigen die Versicherer den Original-Versicherungsschein sowie eine Kopie der Sterbeurkunde.
Der Mietvertrag geht auf die Erben über, wenn kein Mitbewohner das Mietverhältnis fortsetzen möchte. Erben haben das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Auch Vermieter können in diesem Fall außerordentlich kündigen.
Ohne Bankvollmacht über den Tod hinaus dürfen nur Erben über die Konten verfügen – dafür benötigen sie in der Regel ein Testament mit Eröffnungsvermerk, einen Erbvertrag oder einen Erbschein. Guthaben, Wertpapiere und auch Schulden gehen vollständig auf die Erben über.
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung für Sie. War die verstorbene Person verheiratet, erhält der hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner in vielen Fällen eine Hinterbliebenenrente. Bis es zur Auszahlung kommt, vergehen aber oft Monate. Daher kann eine Vorschusszahlung in Höhe von drei Regelrenten beantragt werden – diese Phase nennt man Sterbe-Übergangs-Zeit. Dieser Vorschuss auf die Rentenzahlung muss innerhalb von 30 Tagen beantragt werden.
Anspruch besteht in der Regel, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestand und der verstorbene Partner die fünfjährige Mindestversicherungszeit erfüllt hat. Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen und wird meist maximal 24 Monate gezahlt, die große Rente 55 % dauerhaft, etwa ab einem bestimmten Alter oder bei Kindererziehung.
Wer das Erbe annimmt, ist automatisch zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet. Reicht der Nachlass nicht aus, geht die Zahlungspflicht in absteigender Reihenfolge auf Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und weitere Verwandte über – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben.
Ist die zahlungspflichtige Person finanziell nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten ganz oder teilweise. Sind keine Angehörigen vorhanden oder auffindbar, wird eine Bestattung von Amts wegen auf Kosten des Staates durchgeführt. Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um einen bevorstehenden Sterbefall
Wir empfehlen, frühzeitig das Gespräch mit der betroffenen Person und der Familie zu suchen, Wünsche zu Bestattungsart und Trauerfeier zu klären und wichtige Unterlagen wie Geburts- und Eheurkunde bereitzulegen. Auch ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch mit uns kann schon jetzt viel Sicherheit geben.
Eine Palliativversorgung zielt darauf ab, die Lebensqualität schwerkranker Menschen durch Schmerzlinderung und Betreuung zu erhalten, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist. Sie kann zu Hause, in einer Palliativstation oder in Zusammenarbeit mit ambulanten Diensten erfolgen und sollte frühzeitig mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.
Ein Hospiz begleitet Menschen in ihrer letzten Lebensphase, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist und keine Krankenhausbehandlung mehr im Vordergrund steht. Anders als die Palliativstation, die oft auf eine Stabilisierung und Entlassung ausgerichtet ist, steht im Hospiz die würdevolle Begleitung bis zum Tod im Mittelpunkt.
Offene Gespräche über Wünsche, bestehende Dokumente und Zuständigkeiten helfen, spätere Unsicherheiten und familiäre Konflikte zu vermeiden. Je transparenter Wünsche frühzeitig besprochen werden, desto geringer ist die emotionale und organisatorische Belastung im Ernstfall.
Sinnvoll ist es, Geburtsurkunde, Eheurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil, Testament und Vollmachten an einem zentralen, für Angehörige zugänglichen Ort abzulegen. Auch eine Liste digitaler Zugänge und Ansprechpartner erleichtert die spätere Organisation erheblich.
Ja, wir führen gerne bereits vor dem eigentlichen Sterbefall ein persönliches, telefonisches oder digitales Beratungsgespräch mit Ihnen. So können wir gemeinsam Wünsche und Abläufe klären, damit im Ernstfall alles vorbereitet ist und Sie sich auf den persönlichen Abschied konzentrieren können.
Ja, wir stimmen mit Ihnen bereits im Vorfeld Bestattungsart, Ablauf und Budgetrahmen ab, sodass im Sterbefall nur noch der Termin final bestätigt werden muss. Das entlastet Sie in der emotional schwierigsten Phase spürbar.