mymoria - der moderne Weg, bestatten zu lassen
Eine Bestattung zu organisieren bedeutet zahlreiche Entscheidungen. Hinzu kommen oft Zeitdruck und emotionale Belastung. mymoria unterstützt Sie dabei.
Artikel lesenRatgeber
Artikel zu Bestattungsarten, Kosten, Formalitäten und dem Umgang mit Trauer — geschrieben von unserem Team für den Trauerfall genauso wie zur Vorsorge.
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Artikel lesenWir sind gerne für Sie da – jederzeit, rund um die Uhr
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Bestattung
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Zunächst erben Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner sowie direkte Abkömmlinge wie Kinder, Enkel und Urenkel. Sind keine solchen Verwandten vorhanden, können entferntere Verwandte wie Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen erben.
Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und weitere Abkömmlinge, der Ehe- oder Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers, sofern sie testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss innerhalb von drei Jahren aktiv beim Erben eingefordert werden.
Einen Erbschein benötigen Sie vor allem dann, wenn kein notarielles Testament vorliegt und Banken, Grundbuchämter oder andere Institutionen einen förmlichen Nachweis der Erbenstellung verlangen. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsvermerk vor, dürfen Banken nach einem BGH-Urteil keinen zusätzlichen Erbschein fordern.
Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft in öffentlich beglaubigter Form beim Nachlassgericht oder einem Notar erklärt werden – bei Wohnsitz des Verstorbenen im Ausland verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Eine formlose, telefonische oder per E-Mail erklärte Ausschlagung ist nicht wirksam.
Das Nachlassgericht nimmt Testamente in amtliche Verwahrung, ermöglicht die Beantragung von Erbscheinen und die Erklärung einer Erbausschlagung. Für die Ermittlung des Nachlassvermögens oder die Verteilung an die Erben ist es hingegen nicht zuständig – das liegt in der Verantwortung der Erben selbst.
Wir empfehlen, den Vertragspartner schriftlich über den Todesfall zu informieren, eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen und die Kündigung „mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ zu formulieren. So stellen Sie sicher, dass der Vertrag spätestens zum vereinbarten Laufzeitende endet.
Digitale Konten und Verträge bleiben nach dem Tod zunächst bestehen und gehen als digitaler Nachlass auf die Erben über, sofern der Verstorbene keine eigene Regelung getroffen hat. Anbieter müssen Erben laut Bundesgerichtshof Zugang gewähren, die Erben dürfen die Accounts jedoch nicht aktiv nutzen, also keine Fotos posten oder Statusmeldungen verfassen.
Zu den wichtigsten Formalitäten zählen die Anzeige des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunde, die Anmeldung der Beisetzung am Beisetzungsort, Abmeldungen im sozialen Sicherungssystem sowie Kündigungen und Vertragsänderungen. Wir übernehmen diese Schritte gerne vollständig für Sie oder unterstützen Sie dabei, sie selbst zu erledigen.
Es ist normal, dass Trauer in Wellen verläuft und jeder Mensch sie unterschiedlich verarbeitet. Offene Gespräche mit Familie und Freunden, feste Rituale wie der Besuch der Grabstätte sowie professionelle Trauerbegleitung oder Selbsthilfegruppen können dabei helfen, den Verlust Schritt für Schritt zu verarbeiten.
Wir organisieren auf Wunsch individuelle Trauerreden, Fotoshows während der Trauerfeier, Erinnerungsschmuck mit Fingerabdruck-Motiv sowie Erinnerungssteine oder einen Erinnerungsbaum oder Erinnerungspflanze. Eine digitale Gedenkseite verbindet zudem Familie und Freunde unabhängig vom Wohnort und macht Trauerrede sowie Kondolenzbuch dauerhaft zugänglich.
Die damalige Kostenaufstellung beruhte auf den Preisen zum Vertragsabschluss, eine zusätzliche Preisgarantie wurde jedoch nicht vereinbart. Die Inflation und seitdem speziell im Bestattungsbereich gestiegenen Personal-, Energie- und Materialkosten müssen wir daher berücksichtigen – bei finanziellen Schwierigkeiten bieten wir gerne eine Ratenzahlung an.
Erben übernehmen nicht nur die finanziellen Rechte, sondern auch die Pflichten der verstorbenen Person, einschließlich ausstehender Steuererklärungen. Diese Pflichten erstrecken sich rückwirkend auf die vier Jahre vor dem Sterbejahr; Steuererstattungen zugunsten der verstorbenen Person werden dem Nachlass zugerechnet.