Komplett 25a: Preisinformation einer Wald-/Baumbestattung im RuheForst Feuerschützenbostel / Südheide
(inkl. Feuerbestattung, Schmuckurne nach Wahl, Betreuungs-, Kondolenz- und Beisetzungsdienste im "RuheForst Feuerschützenbostel" / alternativ mit oder ohne Kosten einer Urnengrabstelle am Baum Ihrer Wahl)
Basisleistungen:
- Individuelles und einfühlsames Beratungsgespräch
- Gemeinsame Abstimmung aller Leistungen für die Wunschbestattung
- Vertrauensvolle Durchführung
- Transparente und informative Abwicklung
- Abholung der/des Verstorbenen vom Abholort (i.d.R. dem Sterbeort)
- Übernahme der Kosten für die Nutzung der Kühlung am Abholort (i.d.R. im Krankenhaus, Hospiz, der Pathologie oder Pflegeeinrichtung) ab dem Tag der Beauftragung zur Abholung
- Gebühr für die ärztlichen Leichenschau und Ausstellung der (nicht vorläufigen) Todesbescheinigung bzw. des Leichenschau- oder Totenscheins
- Einholung der polizeilichen o. staatsanwaltschaftlichen Freigabe der/des Verstorbenen (soweit erforderlich) und Übernahme der Kosten
- Hygienische Grundversorgung
- Ein-/Umkleiden der/des Verstorbenen in einen Talar (auf Wunsch gerne in eigene Kleidung)
- Ausgekleideter Kremationssarg mit Decke und Kissen
- Einbettung der/des Verstorbenen in den Kremationssarg
- Kühlung der/des Verstorbenen in geeigneten Räumlichkeiten bis zur Kremation
- Übernahme der Kosten für die Nutzung der Kühlung
- Überführung der/des Verstorbenen zum Krematorium
- Kosten für die Einäscherung und Gebühren für die dortige Leichenschau
- Kosten für die Aschekapsel (biologisch abbaubar)
- Koordination der Beisetzung mit dem Beisetzungsort
- Anmeldung der Beisetzung
- Übernahme der Gebühr für die Anforderung der Urne durch den Beisetzungsort
- Überführung der Urne zum Beisetzungsort
- Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt
- Meldung an das Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Gesundheitsamt, Nachlassgericht/Notariat und weitere Standesämter (durch das zuständige Standesamt)
- Abmeldung der/des Verstorbenen bei der Krankenkasse u. Pflegeversicherung sowie bei der Renten- und Sozialversicherung
- Abmeldung der/des Verstorbenen beim Versorgungsamt (wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt)
- Beantragung und Übernahme der Gebühr einer kostenpflichtigen und möglicher kostenfreier Sterbeurkunde(n)
- Vorbereitung des Antrages für das Sterbevierteljahr für die Witwe oder den Witwer
Beisetzungsort:
- Service zur kompletten Vertragsgestaltung und ggf. Baumauswahl mit dem Waldfriedhof
- Organisation einer Beisetzungszeremonie
- Persönliche Überführung der Urne
- Empfang/Begrüßung und Betreuung der Angehörigen und der Trauergäste im Wald vor Ort
- Gestellung einer kleinen, naturbelassenen Grunddekoration am Andachtsplatz für die Präsentation der Urne
- Würdevolles Tragegeleit der Urne zur Beisetzungsstelle im Beisein der Angehörigen
Bitte beachten Sie in Bezug auf die aufgeführten Festpreise folgendes:
- Die für die Beantragung der Sterbeurkunde erforderlichen Dokumente müssen im Original und in deutscher Sprache vorliegen. Sollten Dokumente nicht entsprechend vorliegen, fordern wir diese für Sie an bzw. lassen diese für Sie ausfertigen. Dafür berechnen wir 49€ zzgl. der Gebühren/Kosten der ausstellenden Behörde oder Unternehmung. Wesentliche Dokumente: Personalausweis oder Nachweis der Ausweisbefreiung, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/Familienbuch (wenn verheiratet, verwitwet, geschieden), Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk (geschieden), Sterbeurkunde des Ehepartners (verwitwet)
- Bei einer erschwerten Abholung werden zusätzliche Leistungen notwendig und berechnet: Erschwerte Bedingungen liegen vor bei Unfalltod, wenn der Tod vor mehr als 48 Stunden eingetreten und keine Kühlung erfolgt ist, die/der Verstorbene infektiös ist, besondere Hilfsmittel oder Schutzausrüstungen erforderlich sind, die örtlichen Gegebenheiten eine Abholung mit 2 Personen nicht oder nur schwer ermöglichen oder das Körpergewicht der/des Verstorbenen 100kg übersteigt
- Bei einer Überführung außerhalb der Geschäftszeiten (Mo.- Fr. 8:00 - 17:00 Uhr) kann ein Nacht-/Wochenend-/Feiertagszuschlag erhoben werden
- Ist der Beisetzungsort mehr als 25km vom Abholort entfernt, wird die 'Überführung der/des Verstorbenen (pro km / pauschal)' zusätzlich erforderlich und ist zu vergüten
- Wenn behördliche o. kundenseitige Anforderungen die fristgerechte Bestattung verhindern, sind zusätzliche Leistungen zu berücksichtigen und zu vergüten

Unser verbindlicher Festpreis (ohne Friedhofskosten/Fremdleistungen): 3.130,00 Euro
Unser verbindlicher Festpreis (inkl. 833,00 Euro Friedhofskosten/Fremdleistungen für ein Baum-/Waldgrab der Wertstufe I): 3.963,00 Euro
Friedhofskosten/Fremdleistungen:
Friedhofskosten/Fremdleistungen umfassen unter anderem Gebühren für die Grabstätte, die Erbringung von Grabarbeiten und ergänzenden Leistungen auf dem Friedhof, die Inanspruchnahmen von Bestattungseinrichtungen oder Aufwendungen für ergänzende Arbeits- und Dienstleistungen, sowie damit im Zusammenhang stehende Handlungen. Die tatsächlichen Gebühren basieren auf der aktuell gültigen Gebührensatzung des Beisetzungsortes oder den Gebührensätzen Dritter. Eine Beisetzung ist vorbehaltlich der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung und Verfügbarkeit der Grabstätte
oder inklusiv der Trauerfeier an der Urne am Andachtplatz...
Komplett 25b: Preisinformation einer halb-anonymen Wald-/Baumbestattung mit Trauerfeier
Basisleistungen:
wie unter “Komplett 25a” beschrieben
Beisetzungsort:
- Service zur kompletten Vertragsgestaltung und Grabstellen-/Baumauswahl mit dem Waldfriedhof
- Organisation und verantwortliche Durchführung der Trauerfeier- und Beisetzungsfeierlichkeiten mit der Verwaltung des Waldfriedhofs und den weiteren Institutionen (Kirchengemeinde, Trauerredner, Kantorei, Krematorium, etc.)
- Persönliche Überführung der Urne
- Aufsetzen der Urne bei Verwendung u. a. von Naturmaterialien sowie Gestellung einer stilvollen Dekoration für die Präsentation der Urne im Rahmen der Trauerzeremonie
- Ohne Blumenschmuck / zur Verfügung stehende Blumengeschenke werden mit dekoriert
- Kondolenz, Kranz- und Treuhanddienste (zwei Personen) für die Angehörigen und Trauergäste
- Bereitstellung der Musiktitel und musikalische Untermalung der Feierlichkeit über ein mobiles Audio-System
- Anfertigung eines Portraits (A4) im Rahmen auf Fotopapier mit Rahmung und Passepartout durch Vergrößerung einer zur Verfügung gestellten digitalen Bildvorlage.
- Einfügen des gerahmten Bildes in die Dekoration zur Trauerfeier inkl. kleiner Staffelei
- Übergabe der gesammelten Kondolenz, der Gästeliste und des gerahmten Bildes nach Abschluss der Trauerfeierlichkeiten

Unser verbindlicher Festpreis (inkl. 833,00 Euro Friedhofskosten/Fremdleistungen für ein Baum-/Waldgrab der Wertstufe I): 4.277,00 Euro
Friedhofskosten/Fremdleistungen:
Friedhofskosten/Fremdleistungen umfassen unter anderem Gebühren für die Grabstätte, die Erbringung von Grabarbeiten und ergänzenden Leistungen auf dem Friedhof, die Inanspruchnahmen von Bestattungseinrichtungen oder Aufwendungen für ergänzende Arbeits- und Dienstleistungen, sowie damit im Zusammenhang stehende Handlungen. Die tatsächlichen Gebühren basieren auf der aktuell gültigen Gebührensatzung des Beisetzungsortes oder den Gebührensätzen Dritter. Eine Beisetzung ist vorbehaltlich der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung und Verfügbarkeit der Grabstätte
auf Wunsch auch ohne Betreuungsdienste im Wald...
Komplett 25c: Preisinformation einer halb-anonymen Wald-/Baumbestattung mit Trauerfeier
Basisleistungen:
wie unter “Komplett 25a” beschrieben
Beisetzungsort:
- Service zur kompletten Vertragsgestaltung und ggf. Baumauswahl mit dem Waldfriedhof
- Kosten einer halb-anonymen Urnengrabstelle (Baum- bzw. Waldgrab der Wertstufe-I inkl. Pflege) für die reguläre Nutzungsdauer
- Kosten einer Namenstafel am Ort der Beisetzung
- Persönliche Überführung der Urne
- Tragegeleit der Urne zur Beisetzungsstelle durch einen Mitarbeiter des Waldfriedhofs im Beisein der Angehörigen
Unser verbindlicher Festpreis (inkl. 833,00 Euro Friedhofskosten/Fremdleistungen für ein Baum-/Waldgrab der Wertstufe I): 3.583,00 Euro
Friedhofskosten/Fremdleistungen:
Friedhofskosten/Fremdleistungen umfassen unter anderem Gebühren für die Grabstätte, die Erbringung von Grabarbeiten und ergänzenden Leistungen auf dem Friedhof, die Inanspruchnahmen von Bestattungseinrichtungen oder Aufwendungen für ergänzende Arbeits- und Dienstleistungen, sowie damit im Zusammenhang stehende Handlungen. Die tatsächlichen Gebühren basieren auf der aktuell gültigen Gebührensatzung des Beisetzungsortes oder den Gebührensätzen Dritter. Eine Beisetzung ist vorbehaltlich der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung und Verfügbarkeit der Grabstätte
