Der Ablauf einer Bestattung:
1. Individuelles, einfühlsames Beratungsgespräch
Zu Beginn steht ein persönliches Gespräch mit den Angehörigen. Ziel ist es, die Ausgangssituation zu erfassen, Erwartungen zu klären und einen vertrauensvollen Rahmen zu schaffen. Neben organisatorischen Fragen werden auch emotionale Bedürfnisse adressiert.
2. Gemeinsame Abstimmung aller Leistungen für die Wunschbestattung
Auf Basis der Beratung erfolgt die strukturierte Definition aller Leistungen. Hierzu zählen Bestattungsart, Umfang der Zeremonie, Budgetrahmen sowie individuelle Wünsche zur Ausgestaltung.
3. Bevollmächtigung des Bestatters
Die Angehörigen erteilen dem Bestattungsunternehmen eine formelle Vollmacht. Diese ist die operative Grundlage dafür, dass sämtliche organisatorischen, administrativen und behördlichen Schritte rechtskonform im Namen der Hinterbliebenen durchgeführt werden können.
4. Abholung der/des Verstorbenen
Nach erfolgter ärztlicher Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung wird die verstorbene Person vom Abholort (meist der Sterbeort) überführt.
5. Durchführung der Vorfahrtspflicht (wenn erforderlich)
In bestimmten Regionen wird eine sogenannte Vorfahrtspflicht umgesetzt, bei der behördliche Stellen die Umsetzung der Vorschriften für die Überführung einer verstorbenen Person prüfen.
6. Einholung behördlicher Freigaben (wenn erforderlich)
Falls notwendig, wird die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Beisetzung eingeholt – insbesondere bei nicht natürlichen Todesfällen.
7. Sterbefallanzeige beim Standesamt
Der Sterbefall wird formal beim zuständigen Standesamt gemeldet.
8. Beantragung der Sterbeurkunde
Auf Basis der Anzeige werden Sterbeurkunden beantragt, die für zahlreiche weitere Prozesse zwingend erforderlich sind.
9. Abmeldungen bei Behörden und Meldung an das Nachlassgericht
Die Abmeldung erfolgt u. a. beim Einwohnermeldeamt, Finanzamt und Gesundheitsamt. Parallel wird das Nachlassgericht und weitere Standesämter informiert.
10. Abmeldung bei Sozialversicherungsträgern
Krankenkasse, Pflegeversicherung, Renten- und Sozialversicherung sowie ggf. das Versorgungsamt werden informiert und Leistungen beendet.
11. Vorbereitung Rentenvorschuss (optional)
Auf Wunsch wird ein Antrag auf Vorschusszahlung der Hinterbliebenenrente vorbereitet, um eine kurzfristige finanzielle Überbrückung sicherzustellen.
12. Hygienische Grundversorgung
Die verstorbene Person wird würdevoll hygienisch versorgt – eine Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte.
13. Ein- bzw. Umkleiden
Die Einkleidung erfolgt entweder in bereitgestellte persönliche Kleidung oder in einen Talar.
14. Einbettung in den Sarg
Die Verstorbene bzw. der Verstorbene wird in den Sarg gebettet, unter Berücksichtigung ästhetischer und würdevoller Standards.
15. Private Abschiednahme (optional)
Angehörigen wird die Möglichkeit gegeben, im kleinen Kreis Abschied zu nehmen.
16. Kühlung bis zur Überführung
Bis zur weiteren Überführung erfolgt die Aufbewahrung in geeigneten, gekühlten Räumlichkeiten.
17a. Überführung zum Krematorium (bei Feuerbestattung)
Im Fall einer Feuerbestattung wird die verstorbene Person zum Krematorium transportiert.
17b. Durchführung der zweiten Leichenschau
Vor der Einäscherung erfolgt eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt
17c. Einäscherung (bei Feuerbestattung)
Die Kremation erfolgt unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
18. Koordination der Beisetzung
Die Termin- und Ablaufkoordination mit Friedhof oder anderem Beisetzungsort wird abgestimmt.
19. Anmeldung der Trauerfeier
Die Trauerfeier wird organisatorisch angemeldet und eingeplant.
20. Anmeldung der Beisetzung
Parallel erfolgt die formale Anmeldung der Beisetzung.
21. Gestaltung von Druckerzeugnissen
Traueranzeigen, Karten und Danksagungen werden konzipiert, gestaltet und beauftragt.
22. Erstellung der Trauerrede
Eine individuelle Rede wird erarbeitet, die das Leben der verstorbenen Person würdigt.
23. Bereitstellung von Musiktiteln
Musikalische Begleitung wird ausgewählt und technisch vorbereitet.
24. Bestellung von Blumenschmuck
Florale Gestaltungselemente werden abgestimmt und beauftragt.
25. Überführung zum Beisetzungsort
Je nach Bestattungsart erfolgt die Überführung des Sarges oder der Urne zum Beisetzungsort.
26. Durchführung der Trauerfeier
Die Zeremonie wird durchgeführt – strukturiert, würdevoll und entsprechend der vorher definierten Wünsche.
27. Begleitung der Beisetzung
Abschließend erfolgt die eigentliche Beisetzung (Erd- oder Urnenbestattung) unter Begleitung der Angehörigen.
Alternativer Ablauf (wenn die Abholung der verstorbenen Person nicht aus einer Klinik/Krankenhaus erfolgt)
1. Abholung der/des Verstorbenen
Nach erfolgter ärztlicher Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung wird die verstorbene Person vom Abholort (meist der Sterbeort) überführt.
Die Abholung erfolgt auf Basis einer mündlichen Bevollmächtigung zur Abholung durch einen Angehörigen oder einen Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtung oder der Polizei.
2. Durchführung der Vorfahrtspflicht (wenn erforderlich)
In bestimmten Regionen wird eine sogenannte Vorfahrtspflicht umgesetzt, bei der behördliche Stellen die Umsetzung der Vorschriften für die Überführung einer verstorbenen Person prüfen.
3. Individuelles, einfühlsames Beratungsgespräch
Zu Beginn steht ein persönliches Gespräch mit den Angehörigen. Ziel ist es, die Ausgangssituation zu erfassen, Erwartungen zu klären und einen vertrauensvollen Rahmen zu schaffen. Neben organisatorischen Fragen werden auch emotionale Bedürfnisse adressiert.
4. Gemeinsame Abstimmung aller Leistungen für die Wunschbestattung
Auf Basis der Beratung erfolgt die strukturierte Definition aller Leistungen. Hierzu zählen Bestattungsart, Umfang der Zeremonie, Budgetrahmen sowie individuelle Wünsche zur Ausgestaltung.
5. Bevollmächtigung des Bestatters
Die Angehörigen erteilen dem Bestattungsunternehmen eine formelle Vollmacht. Diese ist die operative Grundlage dafür, dass sämtliche organisatorischen, administrativen und behördlichen Schritte rechtskonform im Namen der Hinterbliebenen durchgeführt werden können.